Die Kirchenstiftung ist eine juristische Person, welche die rechtlichen Beziehungen einer Ortskirche (z. B. Pfarrei) trägt und mit ihrem Vermögen deren Bedürfnissen dient. Sie hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Organ ist die Kirchenverwaltung an deren Spitze der Pfarrer als Vorstand steht.
Ihre Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Der/Die Pfarrgemeinderatsvorsitzende gehört ihr als beratendes Mitglied ohne Stimme an.
Die Kirchenverwaltung ist das Finanzgremium einer Pfarrei und trägt die Verantwortung für den Haushalt. Sie ist auch für die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftsvermögens und der sparsamen Verwendung der zugewiesenen Kirchensteuermittel verantwortlich. Zu den Hauptaufgaben gehören zudem insbesondere:
• Bereitstellung der Mittel für die Seelsorge, z.B. für die Gottesdienste, die besonderen Angebote für Jugend, Familie, Senioren, Pfarrbrief, Flyer usw.
• Unterhalt der Kirche und aller kirchlichen Gebäude, Friedhof und Begegnungszentrum• Sicherheit der kirchlichen Einrichtungen
• Zweckgebundene Verwendung der Spenden
Kirchenpfleger
Die Kirchenverwaltung bestimmt in der Regel aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.
Mitglieder der Kirchenverwaltung
Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wurden gewählt:
Briel Anton (Kirchenpfleger)
Dosch Walter
Eichhorn Andreas
Keßler Helmut
Leopold Manfred
Sailer Jakob (Stellv. Kirchenpfleger)
Schuster-Weigert Brigitte (Protokollführerin)