Mitglieder
Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wurden gewählt:
Klitzing Oliver (Kirchenpfleger)
Fiehl Peter
Rohrmoser Joseef jun.
Sandmair Hubert
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchengemeinden, die jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, bilden gleichzeitig je für sich einen gemeindlichen kirchlichen Steuerverband.
Die Kirchenverwaltung (KV) ist ein Organ des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes.
Aufgaben der Kirchenverwaltung:
1. Erhebung und Verwaltung des Kirchengeldes
2. Antragsstellung bei Erhebung eines gestaffelten Kirchengeldes
3. Bestimmung der Fälligkeit des Kirchengeldes
4. Aufstellung, Beratung und Beschlußfassung des Haushaltsplanes des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes
5. Anerkennung der Jahresrechnung des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes
6. Bestellung und Entsendung eines Mitglieds in die Gesamtkirchenverwaltung
7. Bestellung und Entsendung eines für die Wahl der weltlichen Vertreter des Diözesansteuerausschusses
8. gewissenhafte Verwaltung des örtlichen Kirchengemeindevermögens, insbesondere bestehender kirchlicher Friedhöfe.
Detailinformationen über weitere Themen zur Kirchenverwaltung sind in der „Ordnung für kirchliche Stiftungen“ unter II. Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayer. (Erz-)Diözesen (GStVS) Zweiter Abschnitt niedergelegt.